Register der wirtschaftlich Berechtigten wird geschlossen, die Öffentlichkeit wird den Zugang zu den Daten verlieren
28.11.2025
Die Öffentlichkeit wird schon bald die Möglichkeit verlieren, frei Einsicht in die Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten zu nehmen, da das Justizministerium entschieden hat, dass ab dem 17. Dezember dieses Register nur für die Behörden, Finanzinstitutionen und weitere ausgewählte Subjekte zugänglich sein wird. Der offizielle Grund dafür ist der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der wirtschaftlich Berechtigten.
Dieser Schritt knüpft an die Entscheidung des Obersten Gerichtes an, nach der ein Teil der bestehenden gesetzlichen Regelung dem EU-Recht zuwider ist. Der Staat kann nämlich nicht die Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten in das Register verlangen, wenn er dadurch seine Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Angaben (in Folge von Zugänglichmachung des Registers der Öffentlichkeit) beeinträchtigt würden. Der Sanktionsmechanismus wurde dann in der Praxis im Zusammenhang mit der Gerichtsentscheidung funktionsunfähig und das ganze System hat sukzessiv seine Begründung verloren.
Das Justizministerium bereitet für die wirtschaftlich berechtigten Benutzer eine neue automatisierte Funktionalität vor, die die Arbeit mit den Daten vereinfachen und effizienter machen soll. Die allgemeine Öffentlichkeit wird allerdings die Angaben nur noch durch Gericht erhalten können und nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Anwälte von KODAP legal wenden.