EET 2.0: Was ändert sich und wen wird es betreffen?
15.05.2026
Die Regierung hat den die EET 2.0, also die neue Form der elektronischen Erfassung von Umsätzen, einführenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Das System soll sich sowohl auf natürliche als auch juristische Personen beziehen, die die erfassten Umsatzerlöse annehmen. Es geht also nicht nur um Kleinunternehmer, sondern allgemein um alle die gesetzlichen Bedingungen für die Erfassung von Umsätzen erfüllenden Subjekte.
Die elektronische Erfassung wird sog. Kontaktzahlungen betreffen, was die beim persönlichen Kontakt mit dem Kunden oder in der Betriebsstätte getätigten Zahlungen sind. Es handelt sich insbesondere um Barzahlungen, Kartenzahlungen, QR-Zahlungen und weitere Zahlungsarten vor Ort. Im Gegenteil auf die Fernzahlungen (zum Beispiel durch eine Banküberweisung) wird sich die Erfassung nicht beziehen.
Bestandteil des Gesetzesentwurfs sind auch freiwillige Ausnahmen von EET für die kleinsten Unternehmer, die in der 1. Tarifstufe der Pauschalsteuer sind und Einkommen von bis zu 1 Mio. CZK erzielen. Anstatt der Erfassung der Umsatzerlöse werden sie aber verpflichtet sein erhöhte pauschale Vorauszahlungen (um 1.400 CZK monatlich) zu zahlen.
Die Einführung des Systems ist ab dem 1.1.2027 geplant. Die Finanzverwaltung veröffentlicht in diesem Zusammenhang auf ihren Webseiten die häufigsten Fragen der Öffentlichkeit.
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