Wie kann man mit der Erstattung von Umsatzsteuer aus den anderen EU-Ländern umgehen?
17.07.2024
Wenn Sie im Rahmen von Ihrer Geschäftstätigkeit die Ware oder Dienstleistungen in den EU-Staaten einkaufen, ist es unter Erfüllung von gegebenen Bedingungen möglich, die Umsatzsteuer rückerstattet zu bekommen. Viele tschechische Umsatzsteuerpflichtigen buchen diese Umsatzsteuer direkt aufwandswirksam. Die Situation kann allerdings auf eine viel wirtschaftlichere Art und Weise gelöst werden.
Bei Erfüllung von gegebenen Bedingungen ist es möglich bis Ende September mittels des elektronischen Portals der tschechischen Steuerverwaltung einen Antrag auf Umsatzsteuererstattung aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zu stellen. Zur Stellung des Antrages ist es erforderlich, sich Zugang in diese elektronische Anwendung errichten lassen. Dem örtlich zuständigen tschechischen Steuerverwalter steht zur Erteilung von diesem Zugang eine Frist von 15 Tagen zur Verfügung. Der Zugang ist so rechtzeitig zu beantragen, damit es nicht zur Situation kommt, dass der Steuerpflichtige die Zugangsdaten erst nach dem 30. September erhält, wo allerdings sein Anspruch auf Umsatzsteuererstattung bereits erlischt.
Der Antrag kann für Sie gerne die spezialisierte Abteilung vom Büro KODAP in Liberec bearbeiten. Aufgrund von einer erteilten Vollmacht bearbeiten und stellen unsere Berater den Antrag. Weiter besorgen sie sämtliche Kommunikation mit ausländischen Behörden.
Wir empfehlen die Information über die Möglichkeit von Umsatzsteuer-Erstattung auch an Ihre Auslandspartner und Unternehmen in der Gruppe weiter zu leiten. Diese Subjekte haben die Möglichkeit, auch einen Antrag auf Erstattung der tschechischen Umsatzsteuer aus den Leistungen vom Jahr 2023 zu stellen, und zwar innerhalb von einer Frist bis zum 30. September 2024.