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Die dritte Quartals-Steuervorauszahlung im Jahr 2024 ist bald fällig!
09.09.2024
Die Einkommensteuervorauszahlung oder Körperschaftssteuervorauszahlung für 3. Quartal des Jahres 2024 ist am Montag, den 16.9.2024 fällig, wenn diese Pflicht aus der abgegebenen Steuererklärung bzw. aus der letztbekannten Steuerpflicht resultiert.
Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit genauso wie bei den vorgehenden Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen in begründeten Fällen (zum Beispiel aus dem Grund von einem niedrigeren erwarteten Betriebsergebnis für das Jahr 2024, Einschränkung von Produktion im Zusammenhang mit dem Anstieg der Energiepreise usw.) beim Finanzamt die Festsetzung von Vorauszahlung in einer anderen Höhe oder eventuell ihre Aufhebung zu beantragen. Wir empfehlen den Antrag lieber mit Vorlauf zu stellen.