Die einheitliche monatliche Meldung des Arbeitgebers (JMHZ) steht kurz bevor – was sollte man sich merken?
07.05.2026
Das System der einheitlichen monatlichen Meldung des Arbeitgebers startet bereits nächste Woche. In diesem Zusammenhang erinnern wir an einige grundlegende Informationen und wichtige Termine.
Bis zum 31. März 2026 sollten die Arbeitgeber die Datei der Arbeitnehmer vom Portal des Sozialversicherungsträgers (ČSSZ) herunterladen und intern die ihren Arbeitnehmern und deren Arbeitsverhältnissen zugewiesenen Identifikationsangaben in den Personalstammdaten (OIČ – Personalnummer, ID PPV – Id. Nr. des arbeitsrechtlichen Verhältnisses) ausfüllen.
Ab dem 1. April 2026 sind die Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitnehmer im Melderegister der Arbeitnehmer nur noch durch neue elektronische Eingabe anzumelden. Es sind alle Arbeitnehmer anzumelden, d.h. nicht nur diejenigen, die an der Krankengeldversicherung beteiligt sind (zum Beispiel Mitarbeiter mit geringfügiger Beschäftigung ohne Teilnahme an der Krankengeldversicherung). Sollten sie gleichzeitig nicht geschafft haben Eintritt, Austritt oder eine bis zum 31. März 2026 wirksame Änderung auf die alte Art und Weise angemeldet haben, müssen sie diese ab dem 1. April 2026 nur noch über die neue elektronische Eingabe korrigieren.
Bis zum 30. April 2026 sind die Arbeitgeber verpflichtet bei allen bestehenden Arbeitnehmern sämtliche Angaben zu ergänzen, die bisher nicht erfasst wurden (zum Beispiel den höchsten Bildungsabschluss). Innerhalb von der gleichen Frist müssen sie auch die über Arbeitgeber selbst angeforderten Angaben ergänzt haben (z.B. ID des elektronischen Behördenpostfachs, Typ des Arbeitgebers). Im Falle, dass ein bestehender Arbeitgeber bisher nicht erfasst wurde, muss sich dieser neu bis zum 15.4.2026 anmelden, wenn die Beschäftigung vor dem 1.4.2026 entstanden ist und zu diesem Datum noch besteht.
Bis zum 20. Mail 2026 sind die Arbeitgeber verpflichtet die ersten einheitlichen Meldungen „JMHZ“ für den Monat April 2026 zu übermitteln. Achtung, die Meldung für den April 2026 kann frühestens am 1. Mai abgeschickt werden, eine frühere Eingabe wird nicht berücksichtigt. Die Meldungen für die weiteren Monate werden regelmäßig vom 1. bis zum 20. Tage des Folgemonats übermittelt.
Bis zum 30. Juni 2026 sind die Arbeitgeber verpflichtet sämtliche monatlichen Meldungen für die Monate Januar, Februar und März des Jahres 2026 übermittelt zu haben.
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Pflicht gelten, neue Arbeitgeber vor ihrer Entstehung anzumelden und sowie auch neue Arbeitnehmer vor dem Arbeitseintritt. Eine gute Nachricht ist es dabei, dass die Fristen zur Abmeldung aus dem Register im bisherigen bekannten Regime innerhalb von 8 Tagen nach Beendigung bleiben und sich so daran nichts ändern wird.
Im Hinblick auf außerordentliche Komplexität des Systems bereiten wir für Sie eine weitere on-line Schulung am 26. Mai zum Thema JMHZ – erste Erkenntnisse aus der Praxis vor, wo Sie alles wesentliche für die Alltagspraxis erfahren werden.