Es wurde von der Finanzverwaltung eine Methodik zur Ansässigkeit der natürlichen Personen ausgegeben – wird diese eine Vereinfachung mit sich bringen?
03.06.2026
Die Generalfinanzdirektion hat eine neue methodische Information zur Bestimmung der Ansässigkeit natürlicher Personen erlassen. Die Information erklärt systematisch, wie die Familienbeziehungen, Vermögensverhältnisse und Arbeitsbeziehungen, Aufenthaltsdauer oder Unternehmungsort bei der Bestimmung der Ansässigkeit bewertet werden.
Sie befasst sich zudem ausführlich mit der sogenannten unterjährigen Aufteilung der steuerlichen Ansässigkeit, also mit Situationen, in denen sich die steuerliche Ansässigkeit einer Person im Laufe eines Steuerjahres ändert, und liefert konkretere Hinweise für den Nachweis gegenüber der Finanzverwaltung.
Die Methodik sollte die Rechtssicherheit der Steuerpflichtigen als auch der Arbeitgeber erhöhen und vereinheitlich den Ansatz der Finanzverwaltung in praktisch schwierigen grenzüberschreitenden Situationen. Sie wird insbesondere für die Arbeitnehmer im Homeoffice bzw. Remote-Modus, für die Personen, die zwischen Staaten wechseln und für die Firmen, die ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, von Bedeutung sein.
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