Flexi-Novelle des Arbeitsgesetzbuches vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Was wird sich ändern?
17.04.2025
Das Abgeordnetenhaus der Tschechischen Republik hat sog. Flexi-Novelle des Arbeitsgesetzbuches verabschiedet, die bedeutende Änderungen in den arbeitsrechtlichen Beziehungen mit sich bringt. Unten geben wir einige davon an.
Probezeit verlängert sich auf vier Monate bei den üblichen Arbeitnehmern und auf acht Monate bei Führungskräften. Die Kündigungsfrist fängt neu mit dem Tage der Zustellung der Kündigung und nicht erst ab dem ersten Tage des Folgemonates an zu laufen. Gleichzeitig verkürzt sich die Kündigungsfrist bei den Sanktionskündigungsgründen (im Falle von Verletzung der Arbeitspflichten).
Die Eltern in der Elternzeit bekommen die Möglichkeit mit ihrem Arbeitgeber einen Aushilfevertrag bzw. Vertrag über geringfügige Beschäftigung für die gleiche Art von Arbeit, die sie im Arbeitsvertrag haben, abzuschließen. Nach der Rückkehr bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes haben sie dann Rückkehr in die gleiche Arbeitsposition und zum gleichen Arbeitsplatz (so zu sagen auf den gleichen Stuhl) garantiert.
Auf dem Gebiet von Arbeitslosenhilfe in Arbeitslosigkeit kommt es zur Erhöhung vom Arbeitslosengeld – in den ersten Monaten wird sich das Arbeitslosengeld auf 80 % des vorherigen Nettoverdienstes erhöhen, wobei in den letzten Monaten der Dauer dieses auf 40 % zurückgehen wird. Änderungen verzeichnen auch die Altersgrenzen bei Leistungszeiträumen.
Jetzt wird die Novelle noch im Senat verhandelt und anschließend wird diese auf die Unterzeichnung durch den Präsidenten warten.
Bei Interesse an weiteren Informationen oder rechtlichen Konsultationen auf dem Gebiet vom Arbeitsrecht werden wir Ihnen gerne durch assoziierte Anwaltskanzlei KODAP legal s.r.o. zur Verfügung stehen