Umsatzsteuererstattung aus den EU-Ländern – wie kann man damit umgehen?
14.07.2025
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Unternehmertätigkeit Waren oder Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anschaffen, können Sie bei Erfüllung bestimmter Bedingungen die Umsatzsteuererstattung in Anspruch nehmen. Eine ganze Reihe der tschechischen Umsatzsteuerpflichtigen bucht diese Steuer oft direkt in Aufwand, es gibt allerdings eine effizientere Art und Weise, wie man damit umgehen kann.
Der Antrag auf Umsatzsteuererstattung kann bis Ende September mittels des elektronischen Portals der tschechischen Steuerverwaltung gestellt werden. Dazu ist es erforderlich den Zugang in die jeweilige Anwendung aktiv zu haben. Finanzamt hat zur Errichtung von diesem Zugang eine 15-tägige Frist ab der Stellung des Antrages, deshalb empfehlen wir den Zugang rechtzeitig zu beantragen, damit es nicht zur Situation kommt, dass Ihnen die Anmeldedaten erst nach dem 30. September zugestellt werden. In so einem Fall würde Ihnen nämlich Ihr Anspruch auf Steuererstattung verfallen.
Die Bearbeitung des Antrages können Sie dem spezialisierten Team des Büros KODAP in Liberec überlassen. Aufgrund von Vollmacht werden wir nicht nur die Stellung des Antrages selbst, sondern auch die komplette Kommunikation mit den ausländischen Finanzämtern sicherstellen.
Denken Sie auch darüber nach Ihre ausländischen Geschäftspartner und verbundenen Unternehmen über die Möglichkeit die Erstattung der tschechischen Umsatzsteuer für das Jahr 2024 zu beantragen zu informieren. Auch in ihrem Fall ist es notwendig den Antrag auf Erstattung spätestens bis zum 30. September 2025 zu stellen.