Einheitliche monatliche Meldung des Arbeitgebers (JMHZ) – Einführung der Änderung ab dem 1. 1. 2026
17.12.2025
Ab dem 1. Januar 2026 wird ein neues System der einheitlichen monatlichen Meldung des Arbeitgebers (JMHZ) eingeführt. Anstelle der bisherigen Abgabe verschiedener Meldungen an mehrere Institutionen werden künftig alle erforderlichen Angaben in einer einzigen Monatsmeldung zusammengefasst. Das System der einheitlichen Meldung, die sogenannte JMHZ, betrifft vorerst nicht die Krankenkassen; gegenüber diesen ist weiterhin die bisherige Meldung abzugeben.
Die Neuerung betrifft alle Arbeitgeber, einschließlich jener, die bislang keinerlei Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern hatten und dort nicht registriert waren. Das bedeutet, dass jeder Arbeitgeber, der Einkünfte im Zusammenhang mit einer Beschäftigung auszahlt – unabhängig davon, ob es sich um eine finanzielle Vergütung oder um Sachbezüge handelt –, diese Person als Arbeitnehmer erfassen und monatlich eine Meldung für sie abgeben muss. In die Meldung werden künftig auch Beschäftigungsverhältnisse einbezogen, bei denen bisher keine Pflicht zur Abführung von Versicherungsbeiträgen bestand (z. B. geringfügige Beschäftigungen mit einem Einkommen bis zu 4.499 CZK, die Ausübung des Amtes eines Geschäftsführers, eines Mitglieds einer Eigentümergemeinschaft usw.).
Obwohl die Änderung als „Vereinfachung“ präsentiert wird, wird sich unserer Meinung nach die verwaltungstechnische Belastung weiter erhöhen. Angaben, die bisher nur einmal jährlich oder lediglich im Rahmen ausgewählter Prüfungen gemeldet wurden, müssen künftig von allen Arbeitgebern ausnahmslos monatlich und in einem höheren Detaillierungsgrad übermittelt werden.
Das Gesetz wird ab dem 1. Januar 2026 wirksam sein, wobei die ersten drei Monate noch als sogenannter Probebetrieb gelten. Die JMHZ-Meldungen für Januar bis März 2026 sind im Laufe der Monate April bis Juni einzureichen; anschließend ist die Meldung monatlich spätestens bis zum 20. Tag des Folgemonats abzugeben.
Aus dem Vorstehenden ist ersichtlich, dass es notwendig sein wird, sich auf die Änderungen, die die einheitliche Meldung (JMHZ) mit sich bringt, rechtzeitig und sorgfältig vorzubereiten, um alle Pflichten problemlos erfüllen und die möglichen Sanktionen vorbeugen zu können.
Im Hinblick auf komplexe Natur des Systems JMHZ bereiten wir eine übersichtliche on-line Schulung vor, die insbesondere auf praktische Fragestellungen fokussiert sein wird.