Ablasssommer 2023 wird mit Schulden gegenüber Staatsinstitutionen helfen
26.04.2023
Die Regierung hat dem Abgeordnetenhaus einen Entwurf des Gesetzes vorgelegt, das Erlass von jeglichen kleinen, insbesondere durch Finanz- und Zollämter verwalteten Steuerrückständen und weiter vom Steuerzubehör ermöglichen wird. Der Entwurf setzt zwei verschiedene Modi voraus – Erlöschen von kleinen Schulden ohne Antrag und Erlass von Schulden auf Antrag des Schuldners. Möglicher Erlass betrifft nur die bis zum 30. 09. 2022 entstandenen Schulden.
Ohne Antrag wird natürlichen als auch juristischen Personen jeder Steuerrückstand oder Steuerzubehör bis zu einer Höhe von 200 CZK erlöschen, wenn dieser bei einem Steuerverwalter in Summe nicht den Betrag von 1.000 CZK überschreiten wird. Erlass von Steuerrückständen auf Antrag wird nur natürlichen Personen ermöglicht und bezieht sich nur auf Steuerzubehör, nicht auf die Steuer selbst. Die Schuldner werden darüber hinaus Erlass von Zubehör nur unter Bedingung beantragen können, dass sie diese Steuerschuld bezahlt haben.
Einen analogen Gesetzesentwurf hat die Regierung auch im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge und Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik. Die entworfene Fassung wird Erlass von Pönale und Zwangsvollstreckungskosten aus dem Titel von nichtbezahlten Versicherungsbeiträgen ermöglichen.
Gesetzesentwürfe werden erst im Abgeordnetenhaus behandelt und endgültige Fassung kann so teilweise Änderungen verzeichnen. Die ganze Problematik verfolgen wir sorgfältig für Sie und werden Sie rechtzeitig über endgültige Regelung von Erlass informieren.