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Bedeutende Gesetzesänderung im Einkommensteuergesetz sind ab dem Jahr 2025 geplant
26.06.2024
Das Finanzministerium hat den Entwurf der Gesetzesnovelle des Einkommensteuergesetzes veröffentlicht, der auf den Entwurf des neuen Buchhaltungsgesetzes reagiert. Dieser Entwurf hat das Ziel, das Steuersystem zu modernisieren und zu vereinfachen und dieses besser an bestehende Wirtschaftsbedingungen anzupassen. Das vorgeschlagene Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Januar 2025, im Laufe des Gesetzgebungsprozesses können natürlich noch einige Bestimmungen des Entwurfs gemildert werden und die Gesetzeskraft selbst auch verschoben werden.
Unten sind einige Schlüsseländerungen, die die Gesetzesnovelle bringt, zusammengefasst.
- Steuerabschreibungen – es wird die Aufhebung von Abschreibungsgruppen und Erhöhung vom Grenzwert vom Eingangspreis für die Steuerabschreibungen auf 100.000 CZK vorgeschlagen. Neu werden drei Abschreibungsdauer – 60 Monate für bewegliche Anlagegüter und unbewegliche Anlagegüter bis zu 2 000 000 CZK, 360 Monate für sonstige unbewegliche Anlagegüter und 180 Monate für Goodwill vorgeschlagen. Die Abschreibungen werden monatlich geltend gemacht, es werden die Methoden von gleichmäßiger und beschleunigter Abschreibung aufgehoben.
- Anwendung von IFRS – die internationalen Buchhaltungsstandards wird es möglich sein, als Grundlage zur Bestimmung der Besteuerungsgrundlage anzuwenden, und zwar angepasst um Unterschiede gegenüber der tschechischen Buchhaltung. Beim Wechsel auf IFRS werden die Unterschiede im Steuerwert der Aktiva und Verbindlichkeiten innerhalb von 10 Jahren berücksichtigt sein.
- Besteuerungszeitraum –neu wird dieser strikt an Buchungszeitraum gebunden, der auch nach Kalenderwochen festgelegt werden kann.
- Buchhaltung in EURO – die Steuerpflichtigen führenden die Buchhaltung in EURO werden auch die Steuer in Euro ohne Umrechnung in Kronen angeben und zahlen können. Für die sonstigen Fremdwährungen bleibt die Pflicht von Umrechnung aufrechterhalten.