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Betreffen Sie die Pflichten im Bereich von Country by Country Reporting?

24.10.2023

Im Rahmen vom automatischen Datenaustausch in Steuersachen haben die ausgewählten in multinationalen Gruppen agierenden Unternehmen bereits seit dem Jahr 2017 die Pflicht sog. Country by Country Reporting (CbCR) zu erstellen. Diese Pflicht betrifft nur die multinationalen Unternehmensgruppen, die konsolidierte Jahreserträge über 750 Mio. EUR haben.

Wenn Sie die höchste Entität von so einer multinationalen Gruppe sind, haben Sie die Pflicht sog. MELDUNG einzureichen, und zwar spätestens innerhalb von 12 Monaten ab dem Ende von der ausgewiesenen Bilanzperiode der multinationalen Unternehmensgruppe. Wenn der erste ausgewiesene Zeitraum das Kalenderjahr 2022 ist, dann vergessen Sie nicht, die Meldung für das Jahr 2022 bis zum 31.12.2023 einzureichen.

Wenn Sie Bestandteil von so einer multinationalen Gruppe sind, haben Sie die Pflicht sog. ANMELDUNG einzureichen, wo Sie die höchste Muttergesellschaft angeben werden, die CbCR (Meldung) für die Gruppe einreichen wird. Die Frist zur Abgabe der Anmeldung ist auf den letzten Tag der ersten ausgewiesenen Bilanzperiode festgelegt. Wenn die erste ausgewiesene Bilanzperiode das Kalenderjahr 2023 sein wird, dann haben Sie die Pflicht, die Anmeldung bis zum 31.12.2023 einzureichen.

Sollten Sie allerdings in der Vergangenheit bereits eine Anmeldung eingebracht haben und ist es nicht zur Änderung von Anmeldungsangaben gekommen (Erlöschen von Pflicht CbCR einzureichen, Änderung der höchsten Muttergesellschaft etc.), gibt es kein Bedarf im Hinblick auf den Steuerverwalter etwas zu unternehmen. Wenn es bei Ihnen allerdings zu einer Änderung gekommen ist, vergessen Sie nicht, dass die Frist zur Meldung von Änderungen in den Anmeldungsdaten 15 Tage ab dem Tag, an dem die Änderung eingetreten ist, beträgt.