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Buchführung in Fremdwährung ab dem 1.1.2024? Gesetzesentwurf von Novellierung des Buchhaltungsgesetzes rechnet auch damit.

13.09.2023

Die Gesellschaften könnten ab dem 1.1.2024 ihre Buchhaltung in fremder Währung (in Euro, Dollar oder britischem Pfund) führen. Mit dieser Möglichkeit rechnet der Gesetzesentwurf des Gesetzes über Buchhaltung, der Bestandteil vom sog. Konsolidierungspaket ist.

Die Buchhaltung könnten allerdings in fremder Währung nur diejenigen Gesellschaften führen, für die die Fremdwährung sog. Funktionswährung darstellt. Das bedeutet praktisch, dass wenn die Gesellschaft die meisten Transaktionen in der gegebenen Fremdwährung tätigt, sie diese zur Erfassung von sämtlichen Buchhaltungsvorgängen nutzen kann.

In diesem Augenblick wird Gesetzesentwurf im Abgeordnetenhaus verhandelt. Die gesetzgeberische Entwicklung verfolgen wir auch weiterhin für Sie und werden Sie rechtzeitig über eventuelle Änderungen informieren.