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Die Pflicht internes Anzeigesystem für Mittelbetriebe einzuführen gilt bereits ab dem 15.12.2023!

11.12.2023

Wie wir Sie bereits früher informiert haben, haben zum 15.12.2023 die Mittelbetriebe (Arbeitnehmer beschäftigende mindestens 50 und weniger als 250 Arbeitnehmer) internes Anzeigesystem einzuführen und die dafür zuständige Person nach dem Gesetz über Schutz der Hinweisgeber (Whistleblowing) zu bestellen.

Mittels des Anzeigesystems soll es zur Meldung der einzelnen Vorfälle kommen, wobei die Meldungen von der jeweiligen erwähnten zuständigen Person bearbeitet und geprüft werden. Zur Einstellung von diesem System wird es erforderlich sein die vom Gesetz festgelegten Bedingungen einzuhalten und die Verfahren bei der Nutzung des Systems und Bearbeitung der einzelnen Anzeigen richtig einzustellen.