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Ende der Obergrenze von 40 Mio. CZK bei den Einkommen aus Verkauf der Wertpapiere und Anteile bei den natürlichen Personen

22.09.2025

Das Abgeordnetenhaus hat den Änderungsantrag des Senats verabschiedet, der eine grundlegende Änderung der Regeln für die Besteuerung der Einkommen natürlicher Personen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Anteilen vorsieht.

Konkret kommt es zur Aufhebung der Obergrenze von 40 Mio. CZK für ihre Steuerbefreiung, sofern die festgelegten Spekulationsfristen erfüllt sind und die Wertpapiere oder Anteile nicht Bestandteil des Geschäftsvermögens des Steuerpflichtigen sind. Ab dem 1. Januar 2026 werden so diese Einkünfte somit unabhängig von ihrer Höhe vollkommen steuerfrei sein. Die Obergrenze von 40 Mio. CZK bleibt lediglich für die Einkünfte aus dem Verkauf von Krypto-Assets erhalten.

Wichtig ist es, dass die Novellierung keine Übergangsbestimmungen enthält. Dass bedeutet, dass Einkommen aus dem Verkauf der Wertpapiere und Anteile über 40 Mio. CZK, die die natürlichen Personen noch im Jahr 2025 erhalten werden, werden der bestehenden Beschränkung und der Besteuerung nach der aktuellen gesetzlichen Regelung unterliegen. Die praktische Auswirkung der Änderung wird dann erst bei den faktisch im Jahr 2026 erhaltenen Einkommen eintreten.

Neben Aufhebung der Obergrenze bringt die Novellierung auch Teilmodifizierungen im Bereich von Arbeitnehmerzuwendungen und Definition von emissionsarmen Fahrzeugen mit sich. Der modifizierte Wortlaut des Gesetzes wurde an den Präsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet.

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