Erhöhung von Mindestlohn und Änderung von Verpflegungsmehraufwand ab dem 01.01.2023
06.01.2023
Am Ende des Jahres 2022 wurde Regierungsverordnung Nr. 465/2022 Gbl. erlassen und so die neue Höhe von Mindestlohn für das Jahr 2023 in Höhe von 17.300 CZK verkündet (davor war der Betrag 16.200 CZK). Die Höhe von Mindestlohn beeinflusst eine ganze Reihe von Größen, zum Beispiel Einkommensgrenze für Anspruch auf Anzahlung für Steuerfreibetrag, Steuerermäßigung für Unterbringung des Kindes in Vorschuleinrichtung und die Grenze zur Befreiung der regelmäßig ausbezahlten Renten (zum Beispiel Altersrenten) für das Jahr 2023.
Gleichzeitig kommt es durch die Verordnung Nr. 467/2022 Gbl. ab dem 01.01.2023 zu Änderungen von den Sätzen von Reisekostenersatz. Satz von Kilometerpauschale pro 1 km Fahrt mit PKW wird ab dem 01.01.2023 auf 5,20 CZK/1 km Fahrt erhöht (im Jahr 2022 war dieser in Höhe von 4,70 CZK/km festgesetzt). Weiter kommt es zur Erhöhung der Sätze vom Verpflegungsmehraufwand bei Inlands- als auch Auslandsreisen. Im Gegenteil kommt es ab dem 01.01.2023 zu einer leichten Reduzierung vom Treibstoffkostenersatz.
Sämtliche aktuellen Beträge vom Verpflegungsmehraufwand für Inlandsreisen als auch Reisekosten können Sie unserer Übersicht entnehmen.
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