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Längere Fristen für Ergänzungssteuer genehmigt

28.08.2025

Senat hat die Novelle des Buchhaltungsgesetzes (Parlamentsdrucksache 783) verabschiedet, die unter anderem Termine zur Abgabe der Informationsübersicht und Steuererklärung zur tschechischen Ergänzungssteuer verlängert. Das Gesetz wartet jetzt auf die Unterzeichnung durch den Präsidenten und anschließende Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

Es wurde ursprünglich festgelegt, dass Informationsübersicht als auch Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 bis zum 31. Oktober 2025 – also 10 Monate nach dem Ende des Berichtzeitraums –  abgegeben sein müssen. Neu werden diese Fristen verlängert: Informationsübersicht für das Jahr 2024 ist spätestens bis zum 30. Juni 2026 (18 Monate) abzugeben, die Steuererklärung dann erst bis zum 31. Oktober 2026 (22 Monate).

Die Novellierung bringt auch die Abstimmung der Fristen mit der zugeordneten Ergänzungssteuer mit sich und Vereinfachung für sog. Safe-Harbour-Regel mit sich und rechnet damit, dass Informationsübersicht als auch Steuererklärung gemeinsames Formblatt nach den OECD-Regeln haben werden.

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