27. 1. 2025
Ende Januar 2025 – Termin zur Abgabe der Grundsteuererklärung und Steuererklärung für Kfz-Steuer
Spätestens bis zum Freitag, den 31.1.2025, sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, die Grundsteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, und zwar insbesondere im Fall, wenn zum 1.1. dieses Jahres eine Änderung gegenüber dem Vorjahr eingetreten ist.