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OVG: Befreiung der Lizenzgebühren wird strenger

26.03.2024

Oberstes Verwaltungsgericht (OVG) hat neulich in der Sache der Befreiung von der Einkommensteuer bei den ins Ausland fließenden Lizenzgebühren entschieden. Finanzamt hat den Antrag eines britischen Steuerpflichtigen auf Befreiung der Einkommen aus Lizenzgebühren vom verbundenen Unternehmen abgewiesen, weil dieser nach seinem Ermessen nicht die Bedingungen des wirtschaftlichen Eigentums der Einkommen erfüllt habe. Die britische Gesellschaft hat von verbundenen Unternehmen eine Lizenz bereitgestellt bekommen, die sie anschließend einer tschechischen Gesellschaft als Unterlizenz bereitgestellt hat. Anschließend hat sie aufgrund von Konzernabkommen die Pflicht gehabt, die meisten Einkommen aus Lizenzgebühren gerade an diese verbundenen Unternehmen abzuführen.

Oberstes Verwaltungsgericht hat die Schlüsse der Finanzverwaltung unterstützt und in der Übereinstimmung mit der feststehenden Judikatur des EuGH bestätigt, dass diese Gesellschaft nicht wirtschaftlich Berechtigte im Hinblick auf Einkommen ist, weil sie nicht die Möglichkeit gehabt hat, frei über die Einkommen aus den Lizenzgebühren zu verfügen.

Dieses Urteil hat unserer Meinung nach bedeutende Konsequenzen für die Geschäftspraxis und für den Bereich von der internationalen Besteuerung.