Vergessen Sie nicht die Meldung über ausländische Einkünfte für das Jahr 2024!
27.01.2025
Die Steuerpflichtigen, die im Jahr 2024 steuerfreie Einkommen oder in der Übereinstimmung mit internationalem Abkommen unversteuerte Einkommen ins Ausland ausgezahlt haben, sollten nicht die Pflicht vergessen, diese Einkünfte für das Jahr 2024 bis Ende Januar 2025 gemeldet zu haben.
Die Pflicht, die Meldung abzugeben bezieht sich nämlich nicht nur auf Einkommen, von den real Steuer abgezogen wurde, sondern auch auf einige Arten der Einkommen, die steuerfrei sind oder die in der Übereinstimmung mit einem internationalen Abkommen in der Tschechischen Republik überhaupt nicht versteuert werden. Es handelt sich konkret um Gewinnanteile, Zinsen und Lizenzgebühren.
Während die Einkommen aus ausgeschütteten Gewinnanteilen und Lizenzgebühren abgesehen von ihrer Höhe immer zu melden sind, im Falle von gezahlten Zinsen ist die Meldung nur dann abzugeben, wenn der Wert dieser Einkommen mindestens in einem Kalendermonat des Jahres 2024 den Betrag von 300.000 CZK überstiegen hat.
2025. Zum gleichen Tag ist die Kfz-Steuer auch fällig.