Vergessen Sie nicht die Meldung über Einkünfte ins Ausland für das Jahr 2025 abzugeben!
30.01.2026
Die Zahler, die im Jahr 2025 steuerfreie Einkünfte oder aufgrund eines internationalen Abkommens in der Tschechischen Republik nicht besteuerte Einkünfte ins Ausland ausgezahlt haben, sollten nicht vergessen, diese Einkünfte für das Jahr 2025 spätestens bis Montag, den 2. Februar 2026, zu melden.
Die Meldepflicht bezieht sich nämlich nicht nur auf Einkünfte, von denen tatsächlich Steuer einbehalten wurde, sondern auch auf bestimmte Einkunftsarten, die steuerfrei sind oder aufgrund eines internationalen Abkommens in der Tschechischen Republik überhaupt nicht besteuert werden. Es handelt sich konkret um Gewinnanteile, Zinsen und Lizenzgebühre.
Während Einkünfte aus ausgeschütteten Gewinnanteilen und Lizenzgebühren unabhängig von ihrer Höhe immer zu melden sind, ist bei gezahlten Zinsen eine Meldung nur dann erforderlich, wenn der Wert dieser Einkünfte in mindestens einem Kalendermonat des Jahres 2025 den Betrag von 300.000 CZK überschritten hat.