Verschärfung von Regeln für die Mitarbeiterbenefits ab dem neuen Jahr?
18.09.2023
Im Rahmen von zweiter Lesung des Gesetzesentwurfes im Abgeordnetenhaus wurde der Änderungsantrag auf Novellierung des Einkommensteuergesetzes verabschiedet. Dieser führt unter anderem die Obergrenze für die Steuerbefreiung der Einkommen der Arbeitnehmer bei einigen Benefits ein. Es handelt sich insbesondere um die Benefits für Sport, Ausbildung, Kultur und Inanspruchnahme von Dienstleistungen medizinischer Einrichtungen.
Während bisher diese Benefits auf Seite des Arbeitnehmers im vollen Umfang von der Steuer befreit waren, werden neu diese nur bis zu einer Jahresobergrenze in Höhe von Hälfte des Durchschnittslohnes für das gegebene Jahr befreit. Einige Arbeitgeber werden wahrscheinlich das bestehende System von Benefits revidieren und werden dieses im Hinblick auf verabschiedete Änderungen einstellen.
Wir verfolgen auch weiterhin die aktuelle Entwicklung von Gesetzgebung für Sie und werden Sie rechtzeitig über aktuelle Änderungen informieren.