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Was für Änderungen der Umsatzsteuer gibt es ab dem 1.7.2025?

03.06.2025

Die große Novellierung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurde zwar bereits Ende des letzten Jahres verabschiedet, trotzdem bekommen einige Abschnitte davon die Bedeutung erst Mitte dieses Jahres.

Insbesondere ändern sich ab dem 1.7.2025 die Regeln zur Versteuerung von Immobilien. Es kommt zur Verkürzung der Spekulationsfrist für die Befreiung von USt. bei der Lieferung von Immobilie (von 5 Jahren auf 2 Jahre), wobei die Spekulationsfrist nur auf den ersten Verkauf angewendet wird. Anschließende Verkäufe werden schon von der Steuer ohne Umsatzsteuererstattungsanspruch befreit. Gleichzeitig kommt es zu Änderungen in Geltendmachung der Umsatzsteuersätze und Beurteilung von Bauwerksarten in Verbindung mit dem Register der Gebietsidentifizierung, Anschriften und Immobilien (RÚIAN).

Weiter wird es notwendig sein sog. Nachversteuerung der mehr als 6 Monate überfälligen Verbindlichkeiten zu lösen. Obwohl diese Neuigkeit bereits seit dem 1.1.2025 wirksam war, betrifft diese nur die Leistungen mit  Erfüllungstag im Jahr 2025 und weiter, deshalb wird diese erst jetzt aktuell sein.

Wir erwarten, dass die Finanzverwaltung innerhalb von den nächsten Wochen detailliertere Infos dazu erlasen wird, wie in komplexeren Fällen vorzugehen ist und einige Unklarheiten in Auslegung präzisieren wird.

Über weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

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