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Wie soll bei der Erstattung von Umsatzsteuer von anderen EU-Staaten verfahren werden?

31.08.2023

Wenn Sie im Rahmen von Ihrer Geschäftstätigkeit Waren oder Dienstleistungen in EU-Staaten beziehen, ist es bei Erfüllung von gegebenen Bedingungen möglich, die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Viele tschechischen Umsatzsteuerpflichtigen buchen diese Umsatzsteuer direkt in Aufwand. Die Situation kann allerdings auf eine viel wirtschaftlichere Art und Weise gelöst werden.

Bei der Erfüllung von gegebenen Bedingungen ist es möglich, bis Ende September durch das elektronische Portal der tschechischen Steuerverwaltung einen Antrag auf Erstattung von USt. aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zu stellen. Zur Stellung des Antrags ist es notwendig, sich den Zugang in diese elektronische Anwendung errichten zu lassen. Der örtlich zuständige tschechische Steuerverwalter für die Erteilung von diesem Zugang eine Frist von 15 Tagen. Der Antrag ist so rechtzeitig zu beantragen, damit nicht die Situation eintritt, dass der Steuerpflichtige die Zugangsdaten erst nach dem 30. September erhält, wo bei ihm allerdings der Anspruch auf Erstattung der Steuer bereits erloschen ist.

Der Antrag kann für Sie von einer spezialisierten Abteilung vom KODAP-Büro in Liberec bearbeitet werden. Aufgrund von erteilter Vollmacht werden unsere Berater den Antrag bearbeiten und stellen. Weiter werden Sie sämtliche Kommunikation mit ausländischen Behörden besorgen.

Wir empfehlen die Information über die Möglichkeit von USt.-Erstattung auch an Ihre ausländischen Geschäftspartner und an die Gesellschaften in Ihrer Unternehmensgruppe zu übermitteln. Diese Subjekte haben die Möglichkeit, den Antrag auf Erstattung der tschechischen Umsatzsteuer aus den Lieferungen und Leistungen vom Jahr 2022 zu stellen, und zwar ebenfalls innerhalb von einer Frist bis zum 30. September 2023.