2. 5. 2024
Worauf soll man sich bei den geringfügigen Beschäftigungen bzw. Aushilfeverträgen gefasst machen? Ab dem 1.7.2024 kommen nämlich die ersten Änderungen.
Im letzten Jahr informierten wir über die geplanten Änderungen im Bereich von geringfügigen Beschäftigungen, bzw. Aushilfeverträgen (DPP), die zuerst ab dem 1.1.2024, anschließend dann aber erst ab dem 1. 7. 2024 in Kraft treten sollten.